Ministrieren in St. Elisabeth – Aufgabe und Verpflichtung im Dienst einer feierlichen Liturgie
Der Ministrantendienst hat in St. Elisabeth schon seit jeher einen hohen Stellenwert – die würdige und festliche Gestaltung des Gottesdienstes als Ausdruck eines Lebens aus dem Glauben wird nicht unwesentlich durch den Dienst am Altar der Mädchen und Buben sowie jungen Erwachsenen mitgetragen.
Das Selbstverständnis der Ministranten basiert auf ihrer liturgischen Aufgabe, dem Dienst in der Messe. Sie sehen sich nicht als „Butler“ des Priesters, sondern als Diener an einer höheren Sache, an Jesus Christus selbst, der in der Eucharistiefeier als Leib und Blut in Erscheinung trete.
Die Wurzeln dieser Tätigkeit gehen in das erste Jahrhundert n. Chr. zurück Bereits in den Texten des Neuen Testaments ist über die Aufgabenteilung im Gottesdienst zu lesen. So schreibt Paulus an die Korinther:
„Wenn ihr zusammenkommt, trägt jeder etwas bei: einer einen Psalm, ein anderer eine Lehre, der dritte eine Offenbarung; einer redet in Zungen, ein anderer deutet es. Alles geschehe so, dass es aufbaut. (1 Kor 14,26)“
Frühe Texte aus dem zweiten und dritten Jahrhundert berichten von sonntäglichen Mahlfeiern der Gemeinden. Dabei wurden die verschiedenen Aufgaben im Gottesdienst von verschiedenen Diensten übernommen: Der Bischof leitete die Liturgie, die Priester übernahmen die Taufe und assistierten dem Bischof beim Hochgebet, Diakone sorgten für die Austeilung der Agape und übernahmen die Krankensalbung, Lektoren lasen die biblischen Texte.
Die Aufgaben, aus denen später der Dienst der Ministranten hervorgeht, wurden von Akolythen (Altardienern) übernommen. Diese brachten die Gaben zum Altar und halfen dem Priester oder Bischof bei der Eucharistiefeier.
Im Laufe des Mittelalters übernahmen Ministranten vielfach die Aufgaben der Gottesdienstgemeinde – letztere war der lateinischen Sprache nicht mächtig, sodass das Mitbeten und Antworten auf die Rufe des Priesters von den Altardienern übernommen wurde. Ihre Tätigkeit verstand sich als Vorstufe zum Priesteramt; grundsätzlich war der Dienst am Altar nur Klerikern vorbehalten.
Erst 1947 schaffte Papst Pius XII. in seiner Enzyklika „Mediator Dei“ Klarheit, indem er erstmals offiziell von „Ministranten“ sprach, die sich nicht im Klerikerstand befanden. Damit war der Grundstein für unsere heutige Form des Ministrantendienstes gelegt, zu dem jeder Jugendliche/jedes Kind Zugang hat.
Die Reformen des II. Vatikanischen Konzils machten den Weg frei für grundlegende Änderungen in der Feier der Liturgie; der Dienst der Ministranten als Repräsentanten der mitfeiernden Gemeinde wurde aufgewertet.
Seit der Veröffentlichung eines Rundschreibens der vatikanischen Gottesdienstkongregation im Jahr 1995 steht auch Mädchen der Dienst am Altar offen.
In St. Elisabeth versuchen wir, durch unseren Einsatz zur feierlichen Gestaltung des Gottesdienstes beizutragen, da die gemeinsame Feier der Liturgie am Sonntag und an den Festtagen als Herzstück der Pfarrgemeinde für uns einen ganz besonderen Stellenwert hat.
Sowohl Kinder (ab der 3. Klasse VS) als auch Jugendliche und junge Erwachsene (welche in den letzten Jahren vermehrt zu ministrieren begonnen haben) übernehmen bei uns diese schöne und ehrenvolle Aufgabe. (Florian Hainz)
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